HAUSMITTEILUNG
Datum: 10. Januar 1983 Betr.: Überwachungsstaat |
Bericht über den BKA-Ausstieg von Bernd Joschko (geb.Schmidt) aus Gewissensgründen) |
Spiegel
Titel Heft 1/2 1983 ORWELL-STAAT Teil 1: Hier klicken Teil 2 - Auf dem Weg zum Überwachungsstaat: - Bitte hier klicken |
Leserbriefe: Hier klicken "So Leute wie Bernd Schmidt allerdings lassen mich hoffen" |
Ein Kommentar der OSHO -Times 1984 zu Dhyan's (Bernd Joschko geb. Schmidt) Ausstieg: Zivilcourage
Viele Medien, taz, PANORAMA, Frankfurter Rundschau, Die WELT
im In-und Ausland berichteten darüber. Fernsehteams aus Dänemark,
Österreich und USA brachten Interviews. Der Kinofilm "Alles unter
Kontrolle" im Filmverlag der Autoren verlegt und mit Steuergeldern der
Hamburger Filmförderung gedreht, lief in den kommunalen Kinos an. Der "Orwell-Staat"
von Anatol Johansen erschien als Buch mit Interviews vieler prominenter Zeitgenossen,
die vor totalitären Überwachungs-Strukturen warnten.
Vor den Veröffentlichungen und zu meiner Stärkung im Gerichtsprozess
hatte der Spiegel einige der kompetentesten Rechtsprofessoren angeschrieben,
um den Ausstieg aus Gewissensgründen mit einem Rechtsgutachten zu untermauern.
Alle Rechtsprofessoren lehnten ab, da Sie nicht eine irgendwie geartete Unterstützung
abgeben wollten, weil Sie persönliche Nachteile fürchteten; gerne
wären Sie aber bereit gewesen, während des Prozesses zu beurteilen.
Darunter waren auch der damalige hessische Datenschutzbeauftragte Simitis und
der Bundesdatenschützer Prof. Bull. Der Gewissenskonflikt wurde vom Landgericht
anerkannt - der erste in Deutschland, bis heute der Einzigste. Prof. Ulrich
Preuß von der Uni Bremen und Johannes Riemann aus Frankfurt verteitigten
mich. Unmittelbat nach Ausstrahlung der Panorama Sendung vom 15. März 1983
erwirkte das Bundeskriminalamt am 22. März eine einstweilige Verfügung
über das Amtsgericht Wetzlar. Ich durfte nicht mehr über meine Erkenntnisse
beim BKA sprechen. Dies habe ich eingehalten. Erst am 28. Januar 2004 habe ich
in meiner Goslarer Presseerklärung weitere bisher unveröffentlichte
Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben. Der Grund war das Akutverbot
meiner Tätigkeit als Synergetik Profiler im Landkreis Goslar. Diese Informationen
wurden auch dem Verwaltungsgericht Braunschweig in der Beschwerde unterbreitet.
Grundgesetze müssen respektiert werden. Auch von Behörden.
Erschüttert bin ich deshalb über die Tatsache, daß das Verwaltungsgericht
Braunschweig den §12 GG in der Begründung einfach ignoriert. obwohl
es sehr klare Urteile diesbezüglich vom Bundesverfassungsgericht gibt.
Sogar das aktuelle vom 2. März 2004 erinnert noch einmal an die Berufsfreiheit.
Es braucht sehr gewichtige Argumente und Tatsachen, um die Berufsfreiheit einzuengen.
Der Hepp vom Gesundheitsamt Goslar hat ein Berufsverbot mit sofortiger Wirkung
für meine Tätigkeit als Therapeut und der Arbeit mit selbstzahlenden
Klienten auch für Gesunde ausgesprochen, das Verwaltungsgericht
Braunschweig schloss sich ihm an. Unfassbar!
Wichtig!
Die freie Presse hat die Verpflichtung, über
unterschiedliche Meinungen und Weltbilder zu berichten, daher auch meinen Aufruf
vom 28. Januar 2004 als Hilferuf an die freie Presse. Leider gibt es immer wieder
"interne Rücksichtsnahmen", die es verhindern, daß die
Bevölkerung ehrlich informiert wird. So wurde auch in der Goslarer Presse
mit keinem Wort der existentielle Konflikt des infoCenters
für ganzheitliche Therapie mit dem Gesundheitsamt Dr. Hepp erwähnt.
Übliche Vorgehensweise unliebsame Fakten zu verschleiern
ist, falsche Fragen zu stellen, bzw, die falschen Leute zu interviewen, um dann
ein Dementi zu bringen. Am Beispiel der SPIEGEL-Veröffentlichung waren
mir alle Fakten persönlich bekannt und so konnte ich auch die Bewertung
in anderen Zeitungen einschätzen.
Hier ein Beispiel
der Giessener Zeitung vom 11. Januar 1983
Und hier aktuelle
Beispiele von April 2004 und BILD-Zeitungsbericht über Dominik, der
zur Chemo gezwungen werden sollte.