Wir fragen das Bundesverfassungsgericht - Wir haben einige Fragen!

Mein (Bernd Joschko und Sylke Urhahn) Arbeitsverbot durch das Gesundheitsamt Goslar verstieß gegen das Grundgesetz. Der Eilbeschluss der VG Braunschweig ebenfalls. Das OVG gab uns jedoch Recht. Wir gehen jetzt bis zum BVerfG und lassen es endgültig klären.

Das Akutverbot einer Münchner Synergetik Therapeutin wurde durch das VG München wieder aufgehoben, trotzdem müssen Klienten damit rechnen, dass das Referat für Gesundheit und Umwelt in München ihre Adressen einsieht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält dies für nötig. Wir protestieren, denn wir sehen das Recht auf Selbstheilung eingeschränkt. Wir haben die Datenschützer informiert. Der Überwachungsstaat existiert weiter...Ein Klient, der nicht will, dass seine Adresse beim Gesundheitsamt landet, kann keine Selbstheilung bekommen und muß ggfl sterben. Siehe auch unser Film "Gesundheitspioniere, Pharisäer und Schriftgelehrte" als DVD: Hier klicken. Das Leben der Angelika Gumbacher wurde durch genau diese Münchner Therapeutin gerettet, obwohl die Adressliste der Brustkrebsstudie auf Anweisung des Gesundheitsamtes München Herrn Dobmeier abgeschaltet wurde...

Eine bayerische Synergetik Therapeutin hat sich mit der Domain www.gesundheitsforschung.info des Synergetik Institut verlinkt. Auf der 3. Ebene stehen Selbstheilungsbeispiele als Dokumentationen von Innenweltreisen. Der Münchner Amtsrichter Jung hat ein Bußgeld von 500 Euro verhängt und verweigerte ein Gutachten der Uni Nürnberg-Erlangen zum Werberecht des Berufes der Synergetik Therapie einzusehen. Wir sind jetzt beim Oberlandgericht München und gehen zum BVerfg, da ein Beruf eine Informationspflicht und Recht hat.

Einige Politiker sagen, kranke Menschen sind keine Kunden, sondern Patienten. Und die sind vom Arzt abhängig. Wir sehen kranke Menschen als selbständige Menschen an, die frei entscheiden können, was sie wollen und was nicht. Denn sie zahlen die Dienstleistung der Synergetik Therapeuten freiwillig. Ein bißchen Konkurrenz tut dem Gesundheitswesen gut - jedenfalls dürfen nicht die Grundrechte von Deutschland missachtet werden, daher fragen wir das BVerfG.

 

Um was geht es genau? Der Fall Goslar